Ich bin Rechtsanwalt für Investor Rights: Ich vertrete Investoren, Gesellschafter und Aktionäre, Anleihegläubiger und institutionelle Investoren — in Kapitalmarktrecht, Anleiherestrukturierung, Insolvenz und Gesellschaftsrecht. Bei Anleiherestrukturierungen stehe ich ausschließlich auf der Gläubigerseite, niemals für Emittenten. Unternehmen berate und vertrete ich in anderen Konstellationen — etwa in Krisen-, Finanzierungs- und Gesellschafterkonflikten. Diese klare Haltung ist keine strategische Entscheidung, sondern Überzeugung.
Ich führe jedes Mandat selbst — von der ersten Einschätzung bis zur letzten Instanz. Kein Associate-Filter, kein Bearbeiterwechsel, kein Informationsverlust. Für interdisziplinäre Fragen ziehe ich ein Netzwerk hinzu, das ich über zwanzig Jahre aufgebaut habe.
Ich bin in Deutschland ausgebildet, habe in Washington D.C. amerikanisches Kapitalmarktrecht studiert, im DFG-Graduiertenkolleg der Universitäten Heidelberg, Mainz und Krakau promoviert und war über mehrere Jahre Lehrbeauftragter für Bankrecht an der Universität Potsdam. Ich spreche Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch — weil die Mandanten, die ich vertrete, aus sieben Ländern kommen.
Als Vorstand der SdK und als Sachverständiger des Bundestages, der Bundesministerien und des BKA bringe ich eine Perspektive mit, die über den einzelnen Fall hinausgeht: Ich kenne das Recht, das gerade entsteht — und erkenne die Konsequenzen früher als andere.