Anleiherecht · § 5 SchVG · Restrukturierung · Gläubigervertretung · Berlin

Anleihen & Restrukturierung.

Ausschließlich die Gläubigerseite.
Ich vertrete Anleihegläubiger und Ad-hoc-Komitees von Anleiheinhabern in Anleiherestrukturierungen sowie Sanierungs- und Insolvenzverfahren — ausschließlich auf der Gläubigerseite. In Anleihesachen vertrete ich niemals Emittenten oder Schuldner. Das ist keine Beschränkung meines Angebots. Es ist eine Entscheidung für Klarheit: kein Interessenkonflikt, kein strategischer Kompromiss.

In Anleihesituationen: Wir vertreten ausschließlich Anleiheinhaber, also Anleihegläubiger. Niemals Emittenten. Niemals Anleiheschuldner. Kein Interessenkonflikt — strukturell.

Diese Ausschließlichkeit gilt für Anleihesachen. Unternehmen und Gesellschafter vertrete ich in anderen Konstellationen — etwa bei Bankdarlehen, Restrukturierung und Gesellschafterkonflikten.

TEIL I

Anleiherecht

Kollektive Vertretung von Anleihegläubigern.

Zwei Wege, dasselbe Ziel: die kollektiven Interessen der Anleihegläubiger wirksam durchsetzen — als gesetzlicher Gemeinsamer Vertreter nach § 5 SchVG oder als Berater und Vertreter eines Bondholder Committee.

1 — Gemeinsamer Vertreter nach § 5 SchVG

Das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) ermöglicht es Anleihegläubigern, einen Gemeinsamen Vertreter zu wählen, der ihre kollektiven Interessen gegenüber dem Emittenten vertritt. Als gewählter Gemeinsamer Vertreter nach § 5 SchVG führe ich Verhandlungen mit dem Emittenten, berufe Gläubigerversammlungen ein und setze kollektive Beschlüsse durch.

Ich bin in mehreren Anleihestrukturierungen als Gemeinsamer Vertreter gewählt worden und verfüge über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Anleihegläubigern gegenüber deutschen Emittenten.

UnternehmenRolleGericht & Az.
Pentracor GmbHGemeinsamer VertreterAG Neuruppin, 15 IN 16723 (laufend)
Schlote Holding GmbHGemeinsamer VertreterAG Hildesheim, 55 IN/25 (laufend)
Huber Automotive AGGemeinsamer VertreterAG Göppingen, 3 IN 302/25 (laufend)
Mologen AGGemeinsamer VertreterAG Charlottenburg, 36m IN 7431/19 (abgeschlossen)
Getgoods.de AGGemeinsamer VertreterAG Frankfurt/O., 3 IN 563/13 (abgeschlossen)
Solen AGGläubigerausschussAG Meppen, 9 IN 74/13 (abgeschlossen)
Anleihegläubiger und institutionelle Gläubiger aus Frankreich, Belgien, Großbritannien, Polen, Österreich, der Schweiz und Griechenland haben mich als Gemeinsamen Vertreter oder Berater in Anleihestrukturierungen sowie in Insolvenzverfahren mit deutschen und ausländischen Bezügen mandatiert — darunter institutionelle Investoren, Family Offices, staatliche Versicherer sowie ein Schweizer Rechtsschutzversicherer, den ich in einem deutschen Insolvenzverfahren vertreten habe.

2 — Bondholder Committee (Ad-hoc-Ausschuss / Ad-hoc-Gläubigerausschuss)

Ein Bondholder Committee ist ein temporärer, vertraglicher Zusammenschluss von Anleihegläubigern — kein gesetzliches Amt, sondern ein freiwilliges Gremium, das sich bildet, wenn ein Emittent in eine finanzielle Schieflage gerät. Es verhandelt die Interessen der Anleihegläubiger bei Restrukturierungen und Insolvenzen kollektiv und mit gebündelter Verhandlungsmacht. Ich berate und vertrete solche Ausschüsse — von der Gründung über die Willensbildung bis zur Verhandlung mit Emittent, Beratern und weiteren Gläubigergruppen.

Diese Expertise reicht über Unternehmensanleihen hinaus: Ich berate und vertrete institutionelle Gläubiger auch bei Staatsanleihen (Sovereign Debt), etwa im Zusammenhang mit Argentinien und Griechenland. Zu diesem Themenkreis habe ich für die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) vorgetragen (Athen, Mai 2019).

Außergerichtliche Mandate: Neben den gerichtlichen Verfahren war ich als Gemeinsamer Vertreter bzw. Berater auch außergerichtlich tätig, u.a. für SoWiTec GmbH und Planethic Group AG.

TEIL II

Restrukturierung

Restrukturierung — aus Gläubiger- und Anlegerperspektive.

Restrukturierungsmandate führe ich ausschließlich auf der Gläubiger- und Anlegerseite. Ich berate und vertrete institutionelle Investoren, Anleihegläubiger, Gläubigergruppen und Aktionäre in der Auseinandersetzung mit sanierungsbedürftigen Unternehmen — nicht das Unternehmen selbst.

Das unterscheidet meine Praxis grundlegend von Kanzleien und Plattformen, die sowohl Schuldner als auch Gläubiger beraten. Für meine Mandanten bedeutet das: kein Interessenkonflikt, klare Positionierung, volle Aufmerksamkeit für die Gläubigerinteressen.

Ausgewähltes Mandat · Grenzüberschreitende Restrukturierung

Steinhoff N.V. — Vertretung der Aktionäre im niederländischen WHOA-Verfahren

Als Anwalt der Aktionäre habe ich in einem der größten grenzüberschreitenden Restrukturierungsverfahren Europas — dem WHOA-Verfahren der niederländischen Steinhoff International Holdings N.V. mit über 10 Mrd. Euro Finanzverbindlichkeiten — die Aktionärsseite vertreten und in der Aktionärsklasse die Mehrheit organisiert. Gegen den vom Unternehmen und seinen Finanzgläubigern getragenen Restrukturierungsplan habe ich vor dem Wirtschaftsgericht Amsterdam opponiert.



Lead-Koordination eines US-amerikanischen Bewertungsteams und einer niederländischen Anwaltskanzlei · Auftritt vor dem Wirtschaftsgericht Amsterdam · Dokumentiert in den Steinhoff-Newslettern der SdK (sdk.org)

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verbindung von Kapitalmarktrecht und Restrukturierung: Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen Emittenten, die gleichzeitig restrukturiert werden oder insolvent sind, erfordern eine doppelte Expertise. Dazu gehört die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen für geschädigte Anleihegläubiger wegen fehlerhafter Emissionsprospekte — auch hier stehe ich ausschließlich auf der Seite der Anleger, niemals der Emittenten. Im Wirecard-KapMuG-Verfahren (BayObLG, Az. 101 Kap 1/22) führe ich als Lead Counsel des Musterklägers ein Verfahren, das genau diese Verbindung abbildet.

Wie eng Kapitalmarktrecht und Restrukturierung verwoben sein können, zeigt ein weiteres Mandat: In einem gerichtlichen StaRUG-Sanierungsverfahren eines High-Tech-Unternehmens — unter Beteiligung eines der größten US-amerikanischen Hedgefonds — habe ich den Betriebsrat bei der Behandlung von Ansprüchen der Arbeitnehmer aus virtuellen Optionsprogrammen (Virtual Stock Options) vertreten. Diese Ansprüche sind ihrer Natur nach kapitalmarktrechtlich, waren hier aber im StaRUG-Verfahren und im kollektiven Arbeitsrecht zu verorten — eine Konstellation an der Schnittstelle dreier Rechtsgebiete.

FR

Französischer Pensionsfonds

Anleihestrukturierung · Gläubigervertretung gegenüber deutschem Emittenten
BE

Belgische staatliche Versicherungsgesellschaft

Kapitalmarktrecht · Schadensersatz nach Prospektfehler
GB

Britischer Asset Manager

Insolvenzverfahren · Gläubigerausschuss · Verwertungsstrategie
PL

Polnischer institutioneller Investor

Anleiherecht · Grenzüberschreitende Restrukturierung
AT

Österreichischer Fonds

KapMuG-Beteiligung · Schadensersatz gegen Emittent
CH

Schweizer Vermögensverwalter

Komplexes Anlegerverfahren · Massenmandat via SdK-Netzwerk
GR

Griechisches Family Office

KapMuG-Beteiligung · Schadensersatz gegen Emittent
Internationale Mandate

Institutionelle Mandanten aus sieben Ländern.

Anleihegläubiger, Fonds und institutionelle Investoren aus Frankreich, Belgien, Großbritannien, Polen, Österreich, der Schweiz und Griechenland vertrauen auf die Expertise von LIEBSCHER Rechtsanwälte bei der Durchsetzung ihrer Gläubiger- und Anlegerrechte gegenüber deutschen Emittenten.

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