Ein Bondholder Committee ist ein temporärer, vertraglicher Zusammenschluss von Anleihegläubigern — kein gesetzliches Amt, sondern ein freiwilliges Gremium, das sich bildet, wenn ein Emittent in eine finanzielle Schieflage gerät. Es verhandelt die Interessen der Anleihegläubiger bei Restrukturierungen und Insolvenzen kollektiv und mit gebündelter Verhandlungsmacht. Ich berate und vertrete solche Ausschüsse — von der Gründung über die Willensbildung bis zur Verhandlung mit Emittent, Beratern und weiteren Gläubigergruppen.
Diese Expertise reicht über Unternehmensanleihen hinaus: Ich berate und vertrete institutionelle Gläubiger auch bei Staatsanleihen (Sovereign Debt), etwa im Zusammenhang mit Argentinien und Griechenland. Zu diesem Themenkreis habe ich für die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) vorgetragen (Athen, Mai 2019).
Außergerichtliche Mandate: Neben den gerichtlichen Verfahren war ich als Gemeinsamer Vertreter bzw. Berater auch außergerichtlich tätig, u.a. für SoWiTec GmbH und Planethic Group AG.